Samstag 27 Juli 2024, 16:45

Entscheid der FIFA-Berufungskommission bezüglich des kanadischen Fussballverbands und seiner Funktionäre

Nach der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen den kanadischen Fussballverband (CSA) und seine Funktionäre Beverly Priestman, Joseph Lombardi und Jasmine Mander hat der Vorsitzende der FIFA-Disziplinarkommission den Fall gemäss Artikel 56 Absatz 3 des FIFA-Disziplinarreglements (FDR) direkt an die FIFA-Berufungskommission überwiesen.

Der Entscheid wurde aufgrund der Möglichkeit getroffen, dass der Ausgang des Verfahrens sich auf die laufende Endrunde des Olympischen Fussballturniers der Frauen der Spiele der XXXIII. Olympiade Paris 2024 (OFT) auswirken könne, und um die Rechte der Beklagten zu wahren.

Nach Bewertung aller vorliegenden Beweise hat der Vorsitzende der FIFA- Berufungskommission folgende Sanktionen für einen Verstoss gegen Art. 13 des FDR (Beleidigendes Verhalten und Verstösse gegen das Fairnessgebot) und Art. 6. Abs. 1 des OFT-Reglements (Aufgaben) verhängt:

  • CSA: automatischer Abzug von sechs Punkten für das Frauenverbandsteam des kanadischen Fussballverbands, das in Gruppe A des OFT antritt, und eine Geldstrafe von CHF 200 000

  • Beverly Priestman, Joseph Lombardi und Jasmine Mander: Die genannten Funktionäre werden für den Zeitraum von einem Jahr von der Teilnahme an jeglichen fussballbezogenen Aktivitäten ausgeschlossen.

Gemäss dem Entscheid ist der CSA verantwortlich für die Missachtung des geltenden FIFA-Regelwerks im Zusammenhang mit dem Versäumnis, die Einhaltung des Verbots von Drohneneinsätzen über Trainingsanlagen durch seine am OFT teilnehmenden Funktionäre zu gewährleisten.

Die einzelnen Funktionäre werden für beleidigendes Verhalten und Verstoss gegen das Fairnessgebot im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen durch das Frauenverbandsteam des CSA im Rahmen des OFT zur Verantwortung gezogen.

Der Entscheid der FIFA-Berufungskommission wurde dem CSA und den betreffenden Funktionären heute mitgeteilt. Gemäss den massgebenden Bestimmungen des FDR haben sie zehn Tage Zeit, eine Begründung zu beantragen, die gegebenenfalls anschliessend auf legal.fifa.com veröffentlicht wird. Der Entscheid kann beim Sportschiedsgericht angefochten werden.