Das in der FIFA-Vision verankerte Bekenntnis zu umfassender Transparenz bei der FIFA erstreckt sich auch auf die Vergütungen an hochrangige Mitglieder der FIFA-Geschäftsleitung, die Vorsitzenden der FIFA-Kommissionen und die Mitglieder des FIFA-Rats.
Getreu ihrem Bekenntnis zu Transparenz und Rechenschaft legt die FIFA die Vergütungen offen, die 2018 an FIFA-Ratsmitglieder, den FIFA-Präsidenten, die FIFA-Generalsekretärin und FIFA-Kommissionsmitglieder gezahlt wurden. Die jeweilige Jahresvergütung des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Ratsmitglieder, des Generalsekretärs sowie der Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der unabhängigen und der ständigen Kommissionen werden jährlich veröffentlicht.
Gemäss Art. 51 der FIFA-Statuten ist ein Vergütungsausschuss dafür zuständig, die Vergütungsbestimmungen zu erlassen und die Vergütung des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Ratsmitglieder und des Generalsekretärs festzulegen. Nur dieser Ausschuss darf die Vergütungen der genannten Personen bestimmen.
Der Vergütungsausschuss genehmigt den Vertrag des Präsidenten sowie des Generalsekretärs und überwacht die Einhaltung der Vergütungsbestimmungen.
Der Vergütungsausschuss tagt so oft wie nötig.
Die Jahresvergütungen 2020 sind hier zu finden.