Legal

Sportschiedsgericht

Zweck

Gemäss Art. 56 der FIFA-Statuten anerkennt die FIFA das Sportschiedsgericht (CAS) mit Sitz in Lausanne (Schweiz) als unabhängiges Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen der FIFA, den FIFA-Mitgliedsverbänden, den Konföderationen, Ligen, Vereinen, Spielern, Offiziellen, Vermittlern und lizenzierten Spielvermittlern.

Für das Schiedsgerichtsverfahren gelten die Bestimmungen des Reglements für das Schiedsverfahren des CAS. Das CAS wendet in erster Linie die verschiedenen Reglemente der FIFA sowie ergänzend das Schweizer Recht an.

Die Zuständigkeit des CAS ist in Art. 57 der FIFA-Statuten geregelt. Demzufolge müssen Berufungen gegen letztinstanzliche Entscheide der FIFA, insbesondere der Rechtsorgane, sowie gegen Entscheide der Konföderationen, der FIFA-Mitgliedsverbände oder der Ligen innerhalb von 21 Tagen nach Bekanntgabe des anzufechtenden Entscheids beim CAS eingereicht werden.

Ein eigens gebildeter Rechtsbeistandsfonds der FIFA und des CAS bietet seit dem 1. Februar 2023 Fussballakteuren bei Beschwerden vor dem CAS Unterstützung. Der Rechtsbeistandsfonds bei entsprechenden CAS-Verfahren i) steht natürlichen Personen zur Verfügung, ii) beinhaltet keine CAS-Gerichts- und Verfahrens-/Administrationskosten, iii) steht einmal pro Kalenderjahr ausnahmsweise auch Fussballvereinen (Kategorie IV) offen und iv) wird von einem Einzelrichter auf der CAS-Fussballliste pro bono entschieden.

Die Weisungen des CAS sind HIER zu finden (nur auf Englisch verfügbar).

Die Richtlinien zum Rechtsbeistand vor dem CAS sind HIER zu finden (nur auf Englisch verfügbar).