Mitglieder von Organisationsteams und ehrenamtliche Helfer

Wir danken Ihnen sehr für Ihren Einsatz als Angestellte und ehrenamtliche Helfer. Ohne Sie wären unsere Veranstaltungen nicht möglich! Wir nutzen Ihre Daten zu Auswahl-, Einsatz- und Schulungszwecken, für Sicherheitsüberprüfungen, Akkreditierungen, zur Bereitstellung von Uniformen, Transport und Vergütungen, zur Verwaltung und Auswertung von Beurteilungen sowie zur Information über anstehende Möglichkeiten und Veranstaltungen.

Welche Daten werden erhoben?

Die FIFA und die lokale FIFA-Tochtergesellschaft (LFT) erheben von den betroffenen Personen personenbezogene Daten, die der FIFA über das Anmeldeformular auf der globalen FIIFA-Plattform für ehrenamtliche Helfer zur Verfügung gestellt werden. Die FIFA und/oder die LFT erheben die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:

  • Name

  • Geburtsdatum und -ort

  • E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer

  • Wohnort und Land

  • Nationalität

  • nationale Identifikationsnummer/Nummer des Reisepasses

  • Foto

  • Kleidergrösse

  • Geschlecht

  • Kontaktinformationen für den Notfall

  • Erfahrung als ehrenamtlicher Helfer

  • Interessensgebiete (Aufgabenbereiche)

  • Sprachkenntnisse und -niveau

  • Berufserfahrung

  • Angaben zum Führerschein

  • Bildungsstand

  • Arbeitspräferenzen

  • Verfügbarkeit

  • Allergien

  • besondere Essenswünsche

  • Angaben zu Behinderungen

  • Social-Media-Adressen

  • Stand der Sicherheitskontrollen

  • Ausbildung und Qualifikationen

  • genaue Geoortungskoordinaten

  • Mitarbeiterinformationen

  • Krankengeschichte

  • technische Details (z. B. Nutzerkontoinformationen)

  • Akkreditierungsstatus und -nummer

  • Staatsangehörigkeit

  • Beurteilungsergebnis

Wie verwenden wir Ihre Daten?

Die FIFA und/oder die LFT nutzen die personenbezogenen Daten wie folgt: i) Auswahl, Zuteilung und Einsatz von ehrenamtlichen Helfern ii) Durchführung von Sicherheitsprüfungen und Ausstellung von Akkreditierungen für ehrenamtliche Helfer iii) Abgabe von Uniformen iv) Bereitstellung von Transportleistungen für ehrenamtliche Helfer (sofern nötig) v) Belohnung von ehrenamtlichen Helfern am Ende der Veranstaltung vi) Kommunikation mit ehrenamtlichen Helfern im Rahmen der Veranstaltung vii) Schulung der ehrenamtlichen Helfer gemäss jeweiliger Funktion viii) Versand von Newslettern an Abonnenten unter den ehrenamtlichen Helfern, um diese über für sie interessante künftige FIFA-Veranstaltungen zu informieren ix) Verwaltung und Auswertung von Beurteilungen zur Unterstützung der Auswahl, der Entwicklung und des Einsatzes ehrenamtlicher Helfer in geeigneten Funktionen

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für vier Jahre ab der Registrierung auf der globalen FIFA-Plattform für ehrenamtliche Helfer für einen vollen WM-Zyklus.

An wen werden Ihre Daten weitergegeben?

  • lokale FIFA-Tochtergesellschaft

  • Dienstplangestalter

  • Sicherheitsbehörden für Sicherheitsüberprüfungen

  • gastgebendes Land

  • Visabehörden oder Drittparteien, die das Visaverfahren unterstützen

  • Drittparteien, die Beurteilungen ehrenamtlicher Helfer durchführen

Speicherung Ihrer Daten und Datensicherheit

Ihre personenbezogenen Daten werden in einer Datenbank in der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Australien und im Land, in dem die LFT ansässig ist, gespeichert und verwaltet. Die Datenbank wird von der FIFA oder in deren Auftrag betrieben. Einige oder alle personenbezogenen Daten können ausserhalb des EWR gespeichert werden. Falls die FIFA personenbezogene Daten ausserhalb des EWR speichert und verarbeitet, wird sie alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten genauso sicher behandelt werden, wie es innerhalb des EWR und gemäss anwendbaren Datenschutzgesetzen der Fall wäre. Solche Massnahmen können den Abschluss von Datenübertragungsvereinbarungen auf der Grundlage der massgebenden EU-Modellklauseln beinhalten. Die Datensicherheit ist für die FIFA von zentraler Bedeutung. Zur Sicherung und zum Schutz aller personenbezogenen Daten wurden geeignete Massnahmen ergriffen.

In welchem Teil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dies geregelt?

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Öffentliches Interesse)

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen)

Daten-Themen

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 24. Januar 2025 um 17:20