Das Programm zur Beteiligung von Klubs für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ begünstigt sowohl ausbildende als auch abstellende Klubs. Der gesamte Ausschüttungsbetrag pro Spielerin wird folglich in zwei gleiche Anteile geteilt.
Ein Teil (50 % des Gesamtbetrags) geht an die anspruchsberechtigten abstellenden Klubs, die mindestens eine ihrer Spielerinnen für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ abgestellt haben. Jeder abstellende Klub erhält pro Spielerin und Tag beim Turnier denselben Betrag, ab dem Beginn der Abstellungsperiode (10. Juli 2023) bis zum Tag nach dem letzten Spiel des Nationalteams der jeweiligen Spielerin beim Turnier.
Der andere Teil (50 % des Gesamtbetrags) wird anhand folgender Parameter auf die anspruchsberechtigten ausbildenden Klubs verteilt:
Zahl der Ausbildungsperioden, die eine Spielerin zwischen 12 und 22 Jahren beim Klub verbracht hat, wobei jedes Jahr maximal zwei Ausbildungsperioden umfasst.
Zahl der Tage der Spielerin beim Turnier.
Das Ausbildungsverzeichnis der einzelnen Spielerinnen wird von den jeweiligen Verbänden bereitgestellt. Sobald alle Daten vorliegen, erhalten die anspruchsberechtigten ausbildenden Klubs denselben Betrag pro Tag und Ausbildungsperiode.
Die Zahl der Minuten, in denen eine Spielerin bei der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ wirklich eingesetzt wird, ist unerheblich. Alle Spielerinnen werden folglich gemäss der Zahl der Tage beim Turnier gleichbehandelt. Dank diesem innovativen Modell steht Klubs auf vielen Stufen des globalen Fussballökosystems, vom Kinder- bis zum Profifussball, weiterhin Geld für die Förderung von Fussballerinnen zur Verfügung.
Fallstudie einer Spielerin
Charlotte Grant (Australien)
Die Ausbildung und Entwicklung der aufstrebenden australischen Nationalspielerin Charlotte Grant zeigt eindrucksvoll, wie das Programm zur Beteiligung von Klubs für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ Klubs auf verschiedenen Stufen des Fussballökosytems belohnt.
Die 22-jährige Grant wurde von ihrem Klub Vittsjö GIK (Schweden) für das Turnier abgestellt, der damit sowohl als ausbildender als auch als abstellender Klub anspruchsberechtigt ist. Eine Reihe weiterer Klubs auf verschiedenen Stufen in Schweden und Australien haben ebenfalls Anspruch, dies dank den Ausbildungsperioden, in denen sie Grant ab zwölf Jahren ausgebildet und so zu ihrem Aufstieg in den Profifussball beigetragen haben.
Klub | Betrag (in USD) | Eigenschaft | |
Vittsjö GIK (SWE) | 13,081.35 | Abstellender und ausbildender Klub | |
FC Rosengård (SWE) | 1,445.57 | Ausbildender Klub | |
Adelaide United FC (AUS) | 3,613.92 | Ausbildender Klub | |
Blacktown Spartans FC (AUS) | 722.78 | Ausbildender Klub | |
South Australia NTC (AUS) | 7,227.84 | Ausbildender Klub | |
Cumberland United Women’s Football Club (AUS) | 1,445.57 | Ausbildender Klub | |
Gesamtanspruch der Klubs | 27,537.03 |