Ein Teil (50 % des Gesamtbetrags) geht an die anspruchsberechtigten abstellenden Klubs, die mindestens eine ihrer Spielerinnen für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ abgestellt haben. Jeder abstellende Klub erhält pro Spielerin und Tag beim Turnier denselben Betrag, ab dem Beginn der Abstellungsperiode (10. Juli 2023) bis zum Tag nach dem letzten Spiel des Nationalteams der jeweiligen Spielerin beim Turnier.
Der andere Teil (50 % des Gesamtbetrags) wird anhand folgender Parameter auf die anspruchsberechtigten ausbildenden Klubs verteilt:
Das Ausbildungsverzeichnis der einzelnen Spielerinnen wird von den jeweiligen Verbänden bereitgestellt. Sobald alle Daten vorliegen, erhalten die anspruchsberechtigten ausbildenden Klubs denselben Betrag pro Tag und Ausbildungsperiode.
Die Zahl der Minuten, in denen eine Spielerin bei der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ wirklich eingesetzt wird, ist unerheblich. Alle Spielerinnen werden folglich gemäss der Zahl der Tage beim Turnier gleichbehandelt.
Dank diesem innovativen Modell steht Klubs auf vielen Stufen des globalen Fussballökosystems, vom Kinder- bis zum Profifussball, weiterhin Geld für die Förderung von Fussballerinnen zur Verfügung.