Ausserordentliche Bundesanwälte fällen rechtskräftige Entscheidung
Die Entscheidung bestätigt das Urteil der FIFA-Ethikkommission
FIFA-Präsident verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche
Die FIFA begrüsst die Entscheidung der ausserordentlichen Bundesanwälte, die Ermittlungen gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino im Zusammenhang mit der Nutzung eines gecharterten Privatflugzeugs für einen Flug aus Suriname in die Schweiz im Jahr 2017 einzustellen.
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die vom Büro des Präsidenten und der Reiseabteilung der FIFA getroffenen Reisevorkehrungen im Einklang mit den Compliance-Regeln und -Vorschriften der FIFA standen. Zu diesem Schluss war im August 2020 auch die FIFA-Ethikkommission in ihrem Urteil zu dem Fall gekommen. Zudem hat die Bundesanwaltschaft festgestellt, dass die Art und Weise der Kommunikation dieser Reisearrangements seinerzeit völlig gerechtfertigt war.
Nach der Entscheidung der Bundesanwaltschaft trägt der Bund alle durch die Ermittlungen verursachten Kosten. Der FIFA-Präsident hat auf die Geltendmachung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche und Entschädigungen verzichtet.
Der FIFA-Präsident hat den Behörden während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt und kooperativ zur Verfügung gestanden und hofft, dass die Justiz anerkennt, dass die derzeitige FIFA-Administration die Vergangenheit hinter sich gelassen hat und nun als glaubwürdige und respektierte Organisation etabliert ist.