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Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 03 Oktober 2024, 15:20

Wichtige Beschlüsse des FIFA-Rats zu FIFA-Mitgliedsverbänden und anstehenden FIFA-Wettbewerben

  • Erkenntnisse des unabhängigen Rechtsgutachtens zu Israel/Palästina gutgeheissen

  • Reglement für die FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025™ verabschiedet

  • Aktualisierte FIFA-Frauenfussballstrategie 2024–2027 befürwortet

Bei seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Oktober 2024, am FIFA-Sitz in Zürich hat der FIFA-Rat wichtige Beschlüsse zu verschiedenen Punkten gefasst, u. a. zu FIFA-Mitgliedsverbänden sowie anstehenden Männer- und Frauenwettbewerben.

Im Zusammenhang mit dem Antrag, den der palästinensische Fussballverband beim 74. FIFA-Kongress zum israelischen Fussballverband eingereicht hatte, hat der FIFA-Rat die folgenden Empfehlungen und Erkenntnisse eines von der FIFA in Auftrag gegebenen unabhängigen Rechtsgutachtens gutgeheissen:

  • Die FIFA-Disziplinarkommission wird damit beauftragt, das vom palästinensischen Fussballverband vorgebrachte angebliche Diskriminierungsvergehen zu untersuchen.

  • Die Governance-, Audit- und Compliance-Kommission der FIFA wird damit beauftragt, die Teilnahme israelischer Fussballteams, die angeblich auf palästinensischem Gebiet ansässig sind, an israelischen Wettbewerben zu untersuchen und den FIFA-Rat anschliessend diesbezüglich zu beraten.

„Der FIFA-Rat hat diese sehr heikle Angelegenheit sorgfältig geprüft. Auf der Grundlage einer eingehenden Beurteilung sind wir den Empfehlungen der unabhängigen Experten gefolgt“, sagte FIFA-Präsident Gianni Infantino. „Die anhaltende Gewalt in der Region zeigt, dass wir, wie beim 74. FIFA-Kongress betont, in erster Linie Frieden benötigen. Wir sind über die aktuellen Geschehnisse tief schockiert. In Gedanken sind wir bei all jenen, die leiden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, den Frieden in der Region mit sofortiger Wirkung wiederherzustellen.“

Der FIFA-Rat hat einstimmig das Reglement für die FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025™ verabschiedet, das technische Aspekte regelt, Ungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Registrierungsperioden und nationaler Spielzeiten zwischen den teilnehmenden Klubs so weit wie möglich austariert und den betreffenden FIFA-Mitgliedsverbänden gleichzeitig Flexibilität bietet.

Gemäss Reglement haben die Verbände der Klubs, die an der FIFA Klub-Weltmeisterschaft™ teilnehmen, die Möglichkeit, vor dem Wettbewerbsbeginn ein vom 1. bis zum 10. Juni dauerndes ausserordentliches Registrierungsfenster (für alle ihnen angeschlossenen Klubs) zu öffnen. Allein die jeweiligen Verbände entscheiden, ob sie ein zusätzliches Fenster öffnen möchten.

Da die Verträge einiger Spieler während des Wettbewerbs ablaufen, können die teilnehmenden Klubs nach Ende der Frist für die Eingabe der Kaderlisten in einer begrenzten Wettbewerbsperiode vom 27. Juni bis zum 3. Juli 2025 in einem begrenzten Mass und unter gewissen Voraussetzungen Spieler wechseln. Für den betreffenden Klub muss u. a. ein Standardregistrierungsfenster geöffnet sein. Klubs und Spielern, deren Verträge enden, wird jedoch empfohlen, im Sinne der Teilnahme des Spielers eine Lösung zu finden.

„Die FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025 wird im Klubfussball weltweit eine neue Ära einläuten, indem die besten Teams den offiziellen FIFA-Klubweltmeister krönen“, betonte Präsident Infantino. „Dieses Reglement sorgt dafür, dass alle 32 teilnehmenden Klubs die bestmöglichen Bedingungen haben und die besten Spieler der Welt auf der grössten Bühne glänzen können.“

Der FIFA-Rat hat einstimmig das Verfahren zur Wahl der Ausrichter der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2030™ und der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2034™ verabschiedet.

Falls eine Bewerbung nach Abschluss des laufenden Bewerbungsverfahrens (wenn die FIFA den Evaluationsbericht veröffentlicht) die Mindestvorgaben aufgrund der Ergebnisse der technischen Beurteilung erfüllt, darf sie dem FIFA-Kongress unterbreitet werden.

Da die beiden Bewerbungsverfahren parallel laufen und jeweils nur einen Bewerber betreffen, findet die Wahl der Ausrichter der beiden Wettbewerbe bei demselben ausserordentlichen FIFA-Kongress statt, der am Mittwoch, 11. Dezember 2024, virtuell abgehalten wird.

Die Ausrichter werden zudem en bloc gewählt, nachdem die Grundlage dieser Bewerbungsverfahren vom FIFA-Rat im Rahmen eines konsolidierten Antrags für die Ausgaben 2030 und 2034 einstimmig verabschiedet wurde.

Der FIFA-Rat hat die aktualisierte FIFA-Frauenfussballstrategie 2024–2027 befürwortet, die den übergeordneten Rahmen der strategischen Ziele für den Weltfussball 2023–2027 abbildet sowie die Taktik und die Strategie für den Frauenfussball festlegt.

Die FIFA-Frauenfussballstrategie 2024–2027 knüpft an den überwältigenden Erfolg der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ in Australien und Aotearoa Neuseeland an, die weltweit mehr als zwei Milliarden Zuschauer verzeichnet und fast zwei Millionen Besucher in die Stadien gelockt hat. 

„Nachdem die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 den Frauenfussball in neue Sphären gehievt und enorm geprägt hat, können wir es kaum erwarten, bis die Frauen-WM 2027 mit Brasilien erstmals in Südamerika stattfindet und beim exponentiellen Wachstum des Frauenfussballs eine entscheidende Rolle spielen wird“, erklärte Präsident Infantino.

Austragungsort des 75. FIFA-Kongresses

Der FIFA-Rat hat Asunción (Paraguay) zum Austragungsort des 75. FIFA-Kongresses vom 15. Mai 2025 bestimmt.

Weitere Beschlüsse

Der FIFA-Rat bestätigte ausserdem die folgenden Turnierdaten:

Auf Antrag der drei organisierenden Konföderationen (CAF, CONMEBOL und OFC) wurden die folgenden Daten ihrer jeweiligen Frauenwettbewerbe für A-Verbandsteams in den internationalen FIFA-Frauenfussballkalender 2024/25 aufgenommen:

  • Afrikanischer Nationen-Pokal der Frauen 2024: 5.–26. Juli 2025

  • OFC-Nationen-Pokal der Frauen 2025: 4.–19. Juli 2025

  • CONMEBOL Copa América Femenina 2025: 12. Juli bis 2. August 2025

In Absprache mit den Konföderationen wurden die internationalen Fenster im Juni/Juli 2025 wie folgt angesetzt:

  • Fenster des Typs I: 23. Juni bis 1. Juli 2025 (für alle Konföderationen)

  • Fenster des Typs II: 23. Juni bis 2. Juli 2025 (für alle Konföderationen mit Ausnahme der UEFA)

  • Fenster des Typs III: 23. Juni bis 5. Juli 2025 (nur für die AFC)