Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 09 August 2018, 15:06

FIFA-Berufungskommission weist Berufung von Ramón Maradiaga ab

Die FIFA-Berufungskommission hat die Berufung von Ramón Maradiaga abgewiesen und den Entscheid der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission bestätigt.

Nach sorgfältiger Analyse und Erwägung aller Umstände im vorliegenden Fall erachtete die Berufungskommission das Verhalten von Ramón Maradiaga als Verstoß gegen Art. 21 (Bestechung und Korruption) und Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) des FIFA-Ethikreglements (Ausgabe 2012).

Die Berufungskommission bestätigte die von der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission für die Strafzumessung herangezogenen Grundsätze und Argumente und erachtete die Sperre für sämtliche Fussballtätigkeiten von zwei Jahren und die Geldstrafe von CHF 20 000 gegen Ramón Maradiaga, die von der rechtsprechenden Kammer der Ethikkommission erlassen worden waren, als verhältnismäßig.

Folglich bleiben die Sperre und die Geldstrafe gegen Ramón Maradiaga wirksam. Die Sperre gegen Ramón Maradiaga trat am 2. Mai 2018 in Kraft.