Globaler Transferbericht

Methodik

Die Transferdaten in diesem Bericht betreffen ausschliesslich internationale Transfers von Fussballerinnen und Fussballern im Elferfussball. Die angegebenen Zahlen wurden gerundet. Alle Daten basieren auf individuellen Transaktionsdaten, die von den Fussballklubs und Verbänden direkt ins FIFA-Transferabgleichungssystem (TMS) eingegeben wurden.

Transferentschädigungen

Alle Verweise auf Transferentschädigungen in diesem Bericht beziehen sich auf die Summe aller festen oder bedingten Transferentschädigungen und Freigabegebühren (Ausstiegsgebühren) gemäss Angaben im TMS. Alle Entschädigungen werden zu Berechnungszwecken als Vorauszahlungen behandelt, unabhängig von möglichen Ratenzahlungen, die zwischen den Klubs vereinbart werden. Alle Beträge werden gemäss dem Kurs, der am Datum der Eingabe der Transferinstruktion ins TMS gilt, automatisch in US-Dollar umgerechnet. Die Gesamtbeträge der gezahlten und erhaltenen Transferentschädigungen sind für jede Konföderation und jeden Verband ausgewiesen, es sei denn, die Klubs der jeweiligen Region haben nur einen eingehenden oder ausgehenden Transfer mit einer Transferentschädigung getätigt.

Transfertypen

Es wird zwischen vier Typen internationaler Transfers unterschieden:

  1. Vertragslos: wenn ein Spieler, der vertraglich nicht mehr an seinen ehemaligen Klub gebunden ist, mit einem neuen Klub in einem anderen Verband einen Arbeitsvertrag abschliesst und zwischen den Klubs keine Transfervereinbarung abgeschlossen wird.

  2. Leihgabe: wenn ein Spieler von einem neuen Klub vorübergehend verpflichtet wird: a) auf der Basis einer Leihvereinbarung zwischen dem Klub, bei dem der Spieler einen Arbeitsvertrag hat, und einem Klub eines anderen Verbands während der Laufzeit seines Arbeitsvertrags mit seinem Stammklub oder b) wenn die Leihgabe vom neuen Klub mit dem Einverständnis des Stammklubs verlängert wird.

  3. Rückkehr nach Leihgabe: wenn der Spieler nach Ablauf einer Leihgabe mit einem anderen Klub zu seinem Stammklub zurückkehrt.

  4. Dauerhaft: wenn der Spieler vom neuen Klub dauerhaft verpflichtet wird und zwischen dem neuen und dem ehemaligen Klub eine Transfervereinbarung abgeschlossen wird oder wenn ein Klub den ausgeliehenen Spieler mit dem Einverständnis des ehemaligen Klubs dauerhaft verpflichtet.

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29. Januar 2025 um 18:25