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Dienstag 28 Mai 2024, 09:15

Geschlechtergleichstellung im Mittelpunkt des „Sport für Frauenförderung“-Programms der FIFA und der GIZ

16 Organisationen aus aller Welt, darunter drei nationale Fussballverbände, erhalten nach erstem Aufruf im Rahmen eines über das „Sport für Frauenförderung“-Programm kofinanzierten Projekts Fördermittel.

Das Programm ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der FIFA und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und wird von der Nichtregierungsorganisation La Guilde umgesetzt.

Das Programm trägt zur Erreichung des fünften UNO-Ziels für nachhaltige Entwicklung zur Geschlechtergleichstellung und zur Befähigung von Frauen und Mädchen bei. Es steht zudem im Einklang mit der feministischen Entwicklungspolitik Deutschlands, die einen sportbasierten Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter entwickelt, und den FIFA-Programmen zur Frauenförderung, die das Wachstum des Frauenfussballs vorantreiben sollen.

Nach einem entsprechenden Aufruf am 2. November 2023 haben 200 Organisationen aus 30 Partnerländern der GIZ ihre Projektvorschläge eingereicht. Eine der Voraussetzungen dieses Aufrufs war, dass die Projekte aufzeigen sollten, wie der Sport Geschlechterdiskriminierung sowie geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt bekämpfen und die Rolle der Frau stärken kann.

Ziele der 16 erfolgreichen Projekte sind die Bekämpfung von Geschlechterdiskriminierung und die Erleichterung des Zugangs von Frauen zu Führungspositionen, beruflicher Integration, Lebenskompetenzen und Gesundheit durch Sport. Unter den 16 Projekten sind auch drei Projekte der FIFA-Mitgliedsverbände Togo, Indonesien und Ghana.

Ausgewählte Organisationen

  • togolesischer Fussballverband (Togo)*

  • indonesischer Fussballverband (Indonesien)*

  • ghanaischer Fussballverband (Ghana)*

  • ENGIM (Albanien)*

  • Together Advancing Common Trust (TAKT) (Nordmazedonien, Serbien und Bosnien und Herzegowina)*

  • Bareeq Education & Development (Jordanien)*

  • Permanent Peace Movement (Libanon)*

  • Cleo (Kolumbien)*

  • Girls United Football Association (Mexiko)*

  • Anahat for Change Foundation (Indien)*

  • Sudhaar Society (Pakistan)**

  • Action des Volontaires d’Innovations pour le Développement (AVID) (DR Kongo)**

  • Volontariato Internazionale per lo Sviluppo (VIS) (Ghana)**

  • Community Forum Organization (COFO) (Malawi)*

  • Demain Dès l’Aube (Togo)*

  • Association Togolaise pour la Promotion du Sport pour Tous (ATPST) (Togo)*

Die Liste umfasst zehn fussballspezifische Projekte, vier polysportive Projekte, ein Rugby- und ein Volleyballprojekt. Von diesen Projekten befinden sich sieben in Afrika, drei in Asien, zwei in Lateinamerika, zwei im Nahen Osten und zwei auf dem Westbalkan.

Association Togolaise pour la Promotion du Sport pour Tous, ATPST (Togo)

Jens Elsner, Leiter des Globalvorhabens der GIZ, erklärte: „Wir freuen uns sehr über die grosse Bewerberzahl. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Organisationen, die anhand der Kraft des Sports die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Gemeinden verbessern wollen. Ich bin überzeugt, dass die ausgewählten Organisationen etwas bewirken werden, indem sie junge Menschen erreichen und ihnen zeigen, dass ein Wandel hin zu einer inklusiveren und gleichberechtigten Gesellschaft möglich ist.“

FIFA-Frauenfussballdirektorin Sarai Bareman ergänzte: „Die FIFA setzt sich für eine stärkere Vertretung von Frauen und mehr Vielfalt auf allen Ebenen des Fussballs ein, auf und neben dem Platz. Diese Initiative ist ein grossartiges Beispiel dafür, wie wir durch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen mehr Möglichkeiten für Frauen schaffen können. Der Frauenfussball ist eine unserer mächtigsten Plattformen zur Verbesserung des Lebens von Mädchen und Frauen. Deshalb freue ich mich, dass drei unserer Mitgliedsverbände zusammen mit 13 weiteren Organisationen aus aller Welt im Rahmen des ersten über das ‚Sport für Frauenförderung‘-Programm kofinanzierten Projekts Fördermittel erhalten werden.“

* Vorbehaltlich der Validierung der Sorgfaltsprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).

** Vorbehaltlich der Validierung der Sorgfaltsprüfung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Erhalts von Verpflichtungserklärungen der Partnerschulen.