Mittwoch 17 Mai 2023, 18:00

ECA und FIFA vereinbaren Rahmen zur Abstellung von Spielerinnen für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™

Nach ausführlichen Konsultationen mit Interessengruppen aus aller Welt und unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Turnierdaten haben sich die ECA und die FIFA auf die Abstellungsdaten für die Spielerinnen geeinigt, die an der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Australien & Neuseeland 2023™ teilnehmen.

Berücksichtigt wurden die unterschiedlichen Spielzeiten (2022/2023 und 2023) der Ligen weltweit, die dazu führen, dass einige Spielerinnen ihre Klubsaison vor dem Turnier abschliessen, während andere erst mit der Saison beginnen.

Die Spielerinnen müssen weiterhin ab dem 10. Juli 2023 abgestellt werden. Wenn eine Spielerin bis zu diesem Zeitpunkt offizielle Klubspiele bestreitet, ist davon auszugehen, dass der Klub die Spielerin bis zu diesem Zeitpunkt behält, es sei denn, er einigt sich mit dem betreffenden Verband einvernehmlich auf ein anderes Datum.

Da eine Reihe von Klubs ihre nationale Saison vor dem Beginn der WM beendet, sieht der Konsens für den Beginn einer nicht verbindlichen Abstellung einen Zeitrahmen vom 23. bis zum 29. Juni 2023 vor, d. h. vier Wochen vor dem WM-Beginn am 20. Juli 2023.

Der Konsens erzielt damit ein Gleichgewicht zwischen ausreichender Erholungs- und Vorbereitungszeit für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™.

Der neue Zeitrahmen soll als Richtlinie dienen. Die Klubs und teilnehmenden Mitgliedsverbände können die genauen Abstellungsdaten je nach Umständen individuell aushandeln. Einvernehmliche Absprachen werden von der FIFA und der ECA empfohlen und befürwortet.

Im Rahmen der Vereinbarung wird die FIFA dafür sorgen, dass das FIFA-Schutzprogramm für Klubs diese zusätzliche Zeitspanne ab dem Zeitpunkt, an dem die Spielerinnen ihren Klub für die Verpflichtungen bei ihrem Nationalteam verlassen, bis zu ihrer Rückkehr abdecken wird, ungeachtet des Datums der Abreise.

Der Rahmenvereinbarung für das Turnier gingen Sitzungen mit verschiedenen Interessengruppen voraus, bei denen die ECA einen Vorschlag für einen Kompromiss im Interesse aller Parteien vorlegte. Neben Vertretern der FIFA und der ECA waren bei den Sitzungen auch Delegationen von Klubs, FIFA-Mitgliedsverbänden, der UEFA, der FIFPRO und der NWSL sowie einige Cheftrainer, medizinische Fachbetreuer und Leistungsspezialisten zugegen.

Die einvernehmlich, offen und konstruktiv geführten Konsultationen sowie die nachfolgende Vereinbarung geben ein klares Signal, wie die FIFA, die ECA und weitere Interessengruppen des Frauenfussballs in Zukunft zusammenarbeiten wollen.

Die Vereinbarung bekräftigt die enge Zusammenarbeit zwischen der FIFA und der ECA nach dem Abschluss einer neuen Grundsatzvereinbarung zwischen den beiden Organisationen bei der 29. ECA-Generalversammlung im März 2023 in Budapest (Ungarn). Die bis zum 31. Dezember 2030 laufende Grundsatzvereinbarung beinhaltet ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit in Frauenfussballbelangen und stärkt das Engagement der FIFA und der ECA für eine langfristige Stabilität sowohl im Nationalteam- als auch im Klubfussball.