Der Einsatz von Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) ist seit der Ausgabe 2018/19 in den Spielregeln verankert. Die FIFA beurteilt die technischen Aspekte von VAR-Systemen im Rahmen des FIFA-Qualitätsprogramms für VAR-Technologie.
Für offizielle Spiele sind derzeit zwei Arten von VAR-Systemen zugelassen. Während vollwertige VAR-Systeme eine Vielzahl von Kamerasignalen verarbeiten können, sind VAR-light-Versionen auf Spiele mit weniger Übertragungstechnik ausgerichtet, d. h. maximal acht Kameras, reduzierte technische Einrichtung und geringere operative Anforderungen im Video-Überprüfungsraum (VÜR).
Getreu der FIFA-Strategie zur Demokratisierung der Fussballtechnologie hat die FIFA-Arbeitsgruppe für Innovation mögliche Hindernisse und Schwierigkeiten von Wettbewerbsorganisatoren bei der Einführung von VAR-Systemen erkannt. Neben der Infrastruktur, dem Personal und den Schulungskapazitäten waren vor allem die Einführungskosten ein grosses Problem. Zusammen mit der Arbeitsgruppe hat die FIFA zahlreiche Tests durchgeführt, mit dem Ziel, Wettbewerbsorganisatoren mit weniger Übertragungstechnik mit „VAR light“ eine kostengünstige Alternative zu bieten, die die Mindestanforderungen an den Einsatz von VAR-Technologie erfüllt.
Die beiden VAR-Systeme unterscheiden sich bezüglich technischer Einrichtung wie folgt:
Anforderungen an vollwertiges VAR-System (Abb. 1):
VÜR im Stadion, in dessen Nähe oder an zentralem Standort
Arbeitsplatz des VAR mit Monitor für Videosichtung und Monitor mit Hauptkamerasignal (z. B. Kamera 1)
Arbeitsplatz des Assistenten des VAR (AVAR) mit Monitor mit Hauptkamerasignal (z. B. Kamera 1)
Arbeitsplatz des Replay-Operateurs (RO) mit Monitor mit allen Kamerasignalen
VÜR-Kamera
Optional:
Abb.: Technische Mindesteinrichtung im VÜR für vollwertiges VAR-System
Anforderungen an VAR-light-System (Abb. 2):
anderer VÜR-Standort an neutralem Ort in einem Stadion, in dessen Nähe oder an zentralem Ort
Arbeitsplatz für VAR zur Bedienung des Systems mit Monitor für Videosichtung und Monitor mit Hauptkamerasignal (z. B. Kamera 1)
Arbeitsplatz des AVAR mit Monitor mit Hauptkamerasignal (z. B. Kamera 1)
Optional:
VÜR-Kamera
zusätzliche Monitore
Abb.: Technische Mindesteinrichtung im VÜR für VAR-light-System
Das VAR-light-System ist eine kostengünstige Lösung für Wettbewerbe, die ihre Spiele mit vier bis acht Kameras übertragen. Da Videoüberprüfungen in Abwesenheit eines Replay-Operateurs bei VAR-light-Systemen anders ablaufen, müssen die Wettbewerbsorganisatoren ihre VAR so schulen, dass diese neben ihrer Aufgabe als VAR das System bedienen können.
Zulassung von VAR-Systemen bei Wettbewerben
Seit der Zulassung von VAR-Systemen unterstützen die FIFA und der IFAB über das Unterstützungs- und Bewilligungsprogramm zur VAR-Einführung (IAAP) Wettbewerbsorganisatoren bei der Anwendung der Technologie. Dieses gewährleistet einheitliche Standards bei der Anwendung von VAR-Systemen, bei der Lösung damit zusammenhängender Probleme sowie bei der Aufsicht über die Schulung von Personen, die die Technologie nutzen und einrichten.
Während das IAAP auf die operativen und schulischen Aspekte von VAR-Systemen ausgerichtet ist, sieht das FIFA-Qualitätsprogramm für VAR-Technologie eine technische Beurteilung vor.
Bei offiziellen Wettbewerben dürfen seit Juli 2022 nur noch gemäss dem globalen Qualitätsstandard des FIFA-Qualitätsprogramms zertifizierte Systeme eingesetzt werden. Seither überprüft die FIFA im Rahmen des IAAP die Einhaltung dieser Vorgabe.
Seit Juli 2023 müssen auch VAR-light-Systeme zertifiziert sein. Organisatoren von Wettbewerben, für die der Einsatz von VAR-light-Systemen im Rahmen des FIFA-Innovationsprogramms bereits bewilligt wurde, kommen in den Genuss einer Übergangsfrist bis Juni 2024 und können ihre Systeme unter der bestehenden Vereinbarung daher bis zum Ende der massgebenden Spielzeit 2024 nutzen.
Eine Liste mit allen FIFA-zertifizierten VAR-Systemen ist hier zu finden.
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