Antragsverfahren und beispielhafter Innovationsprozess

Mitglied des FIFA-Innovationsprogramms. Mit dem FIFA-Innovationsprogramm verfügt die FIFA über ein strukturiertes Vehikel, um Unternehmen einzubeziehen, deren Produkte womöglich dringende Probleme im Fussball lösen können, derzeit aus verschiedenen Gründen aber im Fussball noch nicht eingesetzt werden können. 

Diese Unternehmen können sich für das FIFA-Innovationsprogramm bewerben, um den Nutzen ihrer Produkte in einem kontrollierten Rahmen binnen maximal 24 Monaten nachzuweisen. Jeder Antragsteller muss von einem Wettbewerbsorganisator unterstützt werden, der bereit ist, dieses neue Produkt während des Innovationsprojekts zu testen.

1. Schritt: Antrag

Das Antragsverfahren steht allen Unternehmen und Organisationen offen (vorbehaltlich von Sorgfaltsprüfungen), die für eine der von der FIFA auf der Website angegebenen Herausforderungen eine Lösung bieten. Alle Anbieter, die sich mit einem Produkt für das FIFA-Innovationsprogramm bewerben, müssen ein standardisiertes Antragsformular mit allen Angaben zu ihrem Produkt, Antworten auf die nachfolgenden Spezifikationen sowie Informationen für die Sorgfaltsprüfung ihres Unternehmens einreichen.

2. Schritt: Prüfung des Antrags, Vorführung und Vereinbarung des Projektplans

Die FIFA prüft die Anträge auf deren Eignung sowie mit Blick auf die angegebenen Herausforderungen und nimmt eine Prüfung der eingereichten Angaben und der Unternehmen vor. Anträge können abgelehnt, für eine erneute Beantragung zurückgewiesen oder bewilligt werden.

Im Falle einer Bewilligung wird eine Auftaktsitzung (persönlich oder online) organisiert, bei der das Produkt vorgeführt und die Bedingungen des Innovationsprojekts festgelegt werden sollten. Für den Vertrag, der zwischen dem Antragsteller und der FIFA abzuschliessen ist, wird zudem gemeinsam ein klarer Projektplan erstellt, in dem u. a. Folgendes festgelegt wird:

  1. Was für ein Problem löst das Produkt? Für welche Herausforderungen bietet es eine Lösung?

  2. Umfang: Nachweis, wie das Produkt direkt oder indirekt den Fussball oder das Spielerlebnis für Teams, Spieler oder Fans verbessert. Der Anbieter sollte darlegen, wie dies beurteilt wird.

  3. Funktionsnachweis: Für die Aufnahme ins FIFA-Innovationsprogramm wird eine Vorführung (auch in Form eines Prototyps) verlangt, wobei das Produkt binnen der vorgegebenen Projektfrist (bis zu zwei Jahre) zur Marktreife gelangen muss.

  4. Unterstützung durch Wettbewerbsorganisator: Der Antragsteller muss sich von einem Team und/oder einem Wettbewerbsorganisator bestätigen lassen, dass dieses bzw. dieser bereit ist, das Produkt im vorgegebenen Zeitrahmen zu testen.

  5. Kontrollierte Tests und überwachte Versuche: Je nach Reife des Produkts kann eine Reihe kontrollierter Tests nötig sein, ehe Versuche durchzuführen sind, deren Umfang, Dauer und Ort zu definieren sind.

  6. Unabhängige Beurteilung: Der Anbieter muss darlegen, wie der Nutzen des Produkts quantifiziert und hinsichtlich des Mehrwerts und der Sicherheit (sofern massgebend) unabhängig geprüft werden kann.

  7. Zeitplan: Das Projekt darf maximal auf zwei Jahre ausgelegt sein.

  8. Format der Präsentation der Endergebnisse nach Abschluss des Projekts.

3. Schritt: Mitgliedschaft beim FIFA-Innovationsprogramm

Nach Abschluss des Vertrags wird das ausgewählte Produkt auf der Website des FIFA-Innovationsprogramms in einem umfassenden (einseitigen) Standardformular mit Angaben zum Produkt, zum Projekt und insbesondere zu dessen Ziel präsentiert. Nach Absprache sind regelmässig Zwischenberichte vorzulegen sowie Etappenziele und Meilensteile zu erreichen.

Während der Mitgliedschaft darf das Unternehmen die Marke und die offizielle Bezeichnung „Mitglied des FIFA-Innovationsprogramms“ verwenden, um auf das betreffende Projekt (und nur dieses Projekt) zu verweisen sowie die Interessengruppen über die laufenden kontrollierten Tests zu informieren.

4. Schritt: Projektabschluss, Ergebnisse und Veröffentlichung

Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen setzt das FIFA-Innovationsprogramm in der zweijährigen Laufzeit klare Ergebnisse voraus und wird weder erneuert noch verlängert, es sei denn, es liegen ausserordentliche Umstände vor. Anhand der Ergebnisse der unabhängigen Studien sowie der Tests wird ermittelt, ob das Produkt für den Fussball zugelassen wird. Während die einzelnen Innovationsprojekte nach Abschluss „zur uneingeschränkten Nutzung zugelassen“, „zur beschränkten Nutzung zugelassen“ oder „nicht zugelassen“ werden, können sie sich in der Wirkung je nach Produkt und Art der Innovation unterscheiden:

  • Die Spielregeln könnten geändert werden, damit ein spezifisches Produkt genutzt werden darf.

  • Ein Produkt könnte in ein bestehendes FIFA-Qualitätsprogramm aufgenommen werden.

  • Ein neues FIFA-Qualitätsprogramm könnte geschaffen werden, damit ein neues Produkt erfasst wird.

  • Wenn die Nutzung der Innovation weder den Spielregeln noch einem FIFA-Qualitätsprogramm unterliegt, kann ein anderes Regelwerk zur Anwendung gelangen.

  • Wenn ein entsprechendes Regelwerk fehlt, kann die FIFA die Zulassung einer neuen Art von Technologie (Publikation in unverbindlichen Stadionhandbüchern oder Praxisleitfäden) in anderer Form kommunizieren.

Der Anbieter muss sich in jedem Fall damit einverstanden erklären, dass das Ergebnis des Innovationsprogramms („zur uneingeschränkten Nutzung zugelassen“, „zur beschränkten Nutzung zugelassen“ oder „nicht zugelassen“) auf der Website des FIFA-Innovationsprogramms veröffentlicht und archiviert wird.

 

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Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 19. August 2021 um 15:04