Der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat den Vergleich genehmigt, der zwischen Moses Hassim Magogo, dem Präsidenten des ugandischen Fussballverbands und Mitglied des Exekutivkomitees der afrikanischen Fussballkonföderation, sowie der Vorsitzenden der Untersuchungskammer abgeschlossen wurde.
Am 23. Juli 2018 war gegen Moses Hassim Magogo wegen des Weiterverkaufs von Tickets für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ ein Verfahren eröffnet worden.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements vereinbarten die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen folgende Sanktionen:
eine Geldstrafe von CHF 10 000
eine Sperre von zwei Monaten für jede nationale und internationale Fussballtätigkeit
Die Sperre tritt am 10. Oktober 2019 mit der Genehmigung des Vergleichs durch den Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer in Kraft.