Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 14 Januar 2016, 10:51

Rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission teilt Harold Mayne-Nicholls begründeten Entscheid mit

Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Eckert hat heute Harold Mayne-Nicholls die Begründung des gegen ihn gefällten Entscheids mitgeteilt.

Die rechtsprechende Kammer hatte Harold Mayne-Nicholls für sieben Jahre für alle nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt.

Er war der Verletzung von Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte) und Art. 20 (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden. Gemäß Feststellung der rechtsprechenden Kammer ist die Verletzung von Art. 20 des FIFA-Ethikreglements betreffend Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen das schwerste Vergehen des Offiziellen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Integritäts- und Neutralitätspflicht der FIFA – sowie ihrer Organe und Offiziellen – jederzeit eingehalten wird.

In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der FIFA-Evaluationsgruppe für die Bewerbungen für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022™ kam Harold Mayne-Nicholls in Bezug auf die Integrität und Neutralität seiner Arbeit eine besondere Pflicht zu. Vertrauen in die Arbeit der Evaluationsgruppe war eine grundlegende Voraussetzung für die getreue Ausübung ihrer Aufgaben und Pflichten. Nach der Teilnahme an einem Inspektionsbesuch bei einem Bewerbungskomitee im September 2010 bat Harold Mayne-Nicholls von sich aus mehrmals eine Institution, die diesem Bewerbungskomitee nahestand, um persönliche Vorteile für die Unterbringung und Ausbildung von Verwandten (ein Sohn, Neffe und Schwager). Die Bitten betrafen private Anliegen und erfolgten darüber hinaus wenige Tage nach dem Besuch beim Bewerbungskomitee, als die Evaluationsgruppe, deren Vorsitzender Harold Mayne-Nicholls war, noch immer tätig war und die Ausrichter der FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022™ noch nicht bestimmt waren.

Mit seinen Begehren, die rein persönliche Interessen verfolgten, missachtete der Offizielle die Interessen der FIFA und seine Pflichten als hochrangiger FIFA-Offizieller, von dem ein strikt neutrales und integres Verhalten erwartet wurde.

Nach Erhalt des begründeten Entscheids kann Harold Mayne-Nicholls diesen bei der FIFA-Berufungskommission anfechten.