Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat Manuel Francisco Antonio Burga Seoane (ehemals Präsident des peruanischen Fussballverbands und Mitglied des Exekutivkomitees der südamerikanischen Fussballkonföderation sowie der FIFA-Entwicklungskommission) sanktioniert.
Gegen Manuel Francisco Antonio Burga Seoane wurde eine lebenslange Sperre für alle Fussballtätigkeiten sowie eine Geldstrafe von CHF 1 000 000 verhängt, nachdem er der Beteiligung an Bestechungsmodellen sowie der Annahme ungerechtfertigter finanzieller Vorteile für schuldig befunden worden war.
Nach einer Verhandlung sowie der sorgfältigen Prüfung der Beweise, die zum einen bei der rechtsprechenden Kammer eingereicht sowie zum anderen während des Untersuchungsverfahrens von der Untersuchungskammer erhoben wurden, gelangte die rechtsprechende Kammer zur hinreichenden Überzeugung, dass Manuel Francisco Antonio Burga Seoane gegen Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte), Art. 20 (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) und Art. 21 (Bestechung und Korruption) der Ausgabe 2012 des FIFA-Ethikreglements verstossen hat.
Der Entscheid wurde Burga Seoane am heutigen Tag, an dem auch die genannte Sperre in Kraft tritt, mitgeteilt. Die Mitteilung der Begründung des Entscheids folgt gemäss Ethikreglement in den nächsten 60 Tagen.
Der gegen Burga Seoane verhängten Sanktion ging ein Entscheid der rechtsprechenden Kammer im Juli 2019 voraus, der vom CAS später aufgehoben und an die Untersuchungskammer der unabhängigen Ethikkommission zurückgewiesen wurde.
Indonesischer Fussballoffizieller sanktioniert
Die rechtsprechende Kammer hat ausserdem Bimo Wirjasoekarta, den Präsidenten des indonesischen Fussballklubs Tira Persikabo, für zwei Jahre für alle Fussballtätigkeiten gesperrt (wobei eine Bewährungsfrist von drei Jahren gilt), nachdem er der Einschüchterung, Nötigung, Bedrohung und Ausbeutung eines Spielers für schuldig befunden worden war. Zudem wurde gegen ihn eine Geldstrafe von CHF 10 000 verhängt.
Die rechtsprechende Kammer gelangte zur hinreichenden Überzeugung, dass Bimo Wirjasoekarta gegen Art. 24 (Schutz der körperlichen und geistigen Integrität), Art. 26 (Missbrauch der Stellung) und folglich Art. 14 (Allgemeine Pflichten) der Ausgabe 2023 des FIFA-Ethikreglements verstossen hat.
Der Entscheid wurde Bimo Wirjasoekarta heute mitgeteilt. Die Mitteilung der Begründung des Entscheids folgt gemäss Ethikreglement in den nächsten 60 Tagen.
Die FIFA duldet keine Missbrauchsfälle im Fussball. Die Ethikkommission verfährt mit allen solchen Fällen gemäss Ethikreglement, wobei die Umstände jedes einzelnen Falls berücksichtigt werden.
Die FIFA verfügt zudem über ein vertrauliches, hochsicheres webbasiertes System, über das Personen sämtliche Verdachtsfälle melden können.