Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 19 Juli 2018, 14:00

Sechs Klubs droht Transfersperre infolge neuen Verfahrens der FIFA, das umgehende Erfüllung finanzieller Verpflichtungen fördert

Nach der Veröffentlichung von FIFA-Zirkular Nr. 1628 im Mai 2018, in dem alle FIFA-Mitgliedsverbände über das neue Verfahren bezüglich der Anwendung von Art. 64 des FIFA-Disziplinarreglements im Zusammenhang mit säumigen Klubs informiert wurden, hat die FIFA-Disziplinarkommission mehrere Entscheide in Umsetzung des neuen Rechtsrahmens getroffen.

Alle betroffenen Vereine wurden der Missachtung eines Entscheids eines FIFA-Organs oder eines nachfolgenden Berufungsentscheids des CAS, Spielern überfällige Beträge zu zahlen, für schuldig befunden. Die von der FIFA-Disziplinarkommission verhängten Sanktionen lauten wie folgt:

  • Der katarische Verein al-Arabi Sports Club wurde mit einer Geldstrafe von CHF 30 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 90 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der katarische Verein al-Kharaitiyat wurde mit einer Geldstrafe von CHF 25 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 60 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der ägyptische Verein Zamalek Sporting Club wurde mit einer Geldstrafe von CHF 25 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 60 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der Verein al-Jazira Club aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde mit einer Geldstrafe von CHF 25 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 60 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der türkische Verein Mersin İdman Yurdu Spor Kulübü wurde mit einer Geldstrafe von CHF 20 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 60 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden belegt.

  • Der russische Verein FK Kuban wurde mit einer Geldstrafe von CHF 15 000 belegt und erhielt eine letzte Frist von 30 Tagen zur Begleichung seiner Schuld. Hat er die Schuld nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, wird er automatisch mit einem Abzug von sechs Punkten und einer Transfersperre für eine vollständige Registrierungsperiode belegt.

Gemäß FIFA-Zirkular Nr. 1628 und mit dem Ziel, dass alle Entscheide von FIFA-Organen nach Erlass umgehend vollzogen werden, muss der Verband des Schuldners automatisch den Abzug von Punkten und/oder das Verbot, neue Spieler zu registrieren, vollstrecken, falls die Schuld auch nach Ablauf der letzten Frist noch nicht beglichen wurde.

Sollte es ein Mitgliedsverband unterlassen, die fraglichen Sanktionen auf nationaler Ebene automatisch zu vollstrecken und dem Sekretariat der FIFA-Disziplinarkommission einen Beleg für die Vollstreckung des Punktabzugs und/oder der Transfersperre vorzulegen, kann gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, das bis zum Ausschluss von allen FIFA-Wettbewerben führen kann.

Des Weiteren hat die FIFA-Disziplinarkommission den ägyptischen Fussballverband wegen Missachtung der zwingenden Spielpause gemäß FIFA-Zirkular Nr. 1578 und FIFA-Zirkular Nr. 5 zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ mit einer Geldstrafe von CHF 50 000 und einer Ermahnung belegt. Zum Schutz der Spieler vor der Endrunde in Russland war es den Mitgliedsverbänden, die an der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ teilnahmen, untersagt, zwischen dem 21. und 27. Mai 2018 Freundschafts- oder Vorbereitungsspiele zu bestreiten. Ungeachtet dessen trug das ägyptische Nationalteam am 25. Mai 2018 ein internationales Freundschaftsspiel gegen Kuwait aus.