Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 08 September 2023, 17:00

FIFA-Stellungnahme zur einstweiligen Verfügung des Landgerichts Dortmund

Am 24. Mai 2023 wurde gegen die FIFA vom Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung bezüglich bestimmter Bestimmungen des FIFA-Fussballvermittlerreglements (FFAR) erlassen. Die FIFA wird diese Verfügung strikt einhalten und rückwirkend per 24. Mai 2023 mit folgenden Massnahmen umsetzen:

  • Die Bestimmungen der FFAR gelten nicht für Transaktionen mit einem Bezug zum deutschen Markt, d. h. für alle Transaktionen, in denen eine Partei (Vermittler, Verein, Spieler oder Trainer) einen Bezug zu Deutschland hat. Die Aufhebung gilt für alle Parteien bei einer solchen Transaktion, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

  • Die Kläger im Verfahren vor dem Landgericht Dortmund sind weltweit nicht mehr an die Bestimmungen der FFAR gebunden, unabhängig vom Ort ihrer Geschäftstätigkeiten.

  • Die Pflicht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) zum Erlass nationaler Fussballvermittlervorschriften ist aufgehoben. Die Pflicht der anderen FIFA-Mitgliedsverbände zum Erlass nationaler Fussballvermittlervorschriften bleibt bestehen.

Die auf den 20. September 2023 angesetzte Prüfung in Deutschland findet in Übereinstimmung mit der einstweiligen Verfügung wie geplant statt. Die Kandidaten werden über die Verfügung und deren Umsetzung informiert. Dabei wird festgehalten, dass bei der Prüfung ihr abstraktes Verständnis der FFAR getestet wird.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Entscheidung sind in der Vermittlerrubrik auf FIFA.com auf Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch zu finden. Die Entscheidung und ihre Übersetzung auf Englisch, Französisch und Spanisch sind ebenfalls auf FIFA.com einsehbar. Weitere Informationen werden auch auf der FIFA-Vermittlerplattform veröffentlicht.

Die FIFA hat gegen die Verfügung des Landgerichts Dortmund sowie den Vollstreckungsbescheid zu dieser Entscheidung bereits Beschwerde eingereicht. Die FIFA respektiert die Verfügung des Landgerichts Dortmund voll und ganz, hält jedoch fest, dass die Entscheidung im Widerspruch zum Urteil des Sportschiedsgerichts (CAS) vom 24. Juli 2023 steht, das die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der FFAR in allen Punkten bestätigt hat. Die Entscheidung widerspricht zudem Urteilen verschiedener staatlicher Gerichte in anderen europäischen Ländern und sogar früheren Entscheidungen in Deutschland (auch von höheren Instanzen).

Die FIFA ist weiterhin überzeugt, dass die FFAR einen notwendigen, verhältnismässigen und wichtigen regulatorischen Schritt zum Schutz des ordnungsgemässen Betriebs des internationalen Spielertransfersystems darstellen.