Menschenrechte und Antidiskriminierung

Menschenrechtsstrategie

Die FIFA nimmt ihre Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte bei all ihren Tätigkeiten und Beziehungen wahr.

Diese Menschenrechtspolitik führt dieses statutarische Bekenntnis der FIFA weiter aus und erläutert, wie die FIFA dieses Bekenntnis in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen konkret umsetzt. Seit 2016 verfügt die FIFA über ein strategisches Programm, um die Einhaltung der Menschenrechte in den Betrieb und die Beziehungen der Organisation zu integrieren. Für FIFA-Wettbewerbe umfasst dieses Programm u. a. folgende Massnahmen:

  • Integration von Menschenrechtsvorgaben in die Bewerbungsverfahren für Wettbewerbe und Berücksichtigung der Vorgaben bei der Wahl der Ausrichter

  • Entwicklung veranstaltungsspezifischer Bewertungen von Menschenrechtsrisiken sowie von Strategien zur Risikominderung in wichtigen Bereichen wie Arbeitnehmerrechten, Diskriminierungsbekämpfung sowie Presse- und Meinungsfreiheit

  • Schaffung und Umsetzung von Beschwerdemechanismen sowie Abhilfe bei negativen Auswirkungen

  • Berichterstattung zu Sorgfaltspflichtsmassnahmen

Im Rahmen ihrer Rolle bei der Leitung und Förderung des Fussballs setzt sich die FIFA zudem dafür ein:

  • gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden Aktionspläne zur Bekämpfung von Diskriminierung zu erarbeiten und umzusetzen sowie den Behindertenfussball zu fördern,

  • bei der Vergabe von Entwicklungsgeldern an ihre Mitgliedsverbände menschenrechtsbezogenen Kriterien zu berücksichtigen,

  • die Einhaltung der Rechte von Spielern und anderen am Fussball beteiligten Menschen in den jeweiligen Regelwerken zu verankern.

Bei allen Massnahmen in diesem Bereich arbeitet die FIFA eng mit externen Menschenrechtsakteuren zusammen.

Wer ist bei der FIFA für diese Initiative zuständig?

Die Initiative wird von der Division für soziale Verantwortung und Bildung geleitet und unterstützt das strategische 6. Ziel der FIFA.

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