Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Dienstag 05 Juli 2016, 14:34

Entscheide der FIFA-Berufungskommission zu Jérôme Valcke und Chung Mong-joon

Die FIFA-Berufungskommission unter dem Vorsitz von Larry Mussenden (Bermuda) hat die Entscheide der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission zu Jérôme Valcke und Chung Mong-joon teilweise bestätigt und deren Sperren von zwölf auf zehn bzw. von sechs auf fünf Jahre reduziert.

Nach der Anhörung von Jérôme Valcke am 24. Juni 2016 in Zürich bestätigte die FIFA-Berufungskommission teilweise den Entscheid der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission vom 10. Februar 2016, in dem dieser der Verletzung von Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 16 (Vertraulichkeit), Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht), Art. 19 (Interessenkonflikte), Art. 20 (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) und Art. 41 (Mitwirkungspflicht der Parteien) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden war.

Die FIFA-Berufungskommission kam zum Schluss, dass die rechtsprechende Kammer bei Jérôme Valckes Versuch, einer Drittpartei in der Karibik Fernseh- und Medienrechte für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaften™ 2018 und 2022 weit unter Marktwert zu gewähren, nicht ausreichend mildernde Umstände in Erwägung gezogen hatte. Die Sperre, die die rechtsprechende Kammer per 10. Februar 2016 gegen Jérôme Valcke erlassen hatte, wurde deshalb von zwölf auf zehn Jahre reduziert, während die Geldstrafe von CHF 100.000 bestätigt wurde.

Die FIFA-Berufungskommission bestätigte ebenfalls teilweise den Entscheid der rechtsprechenden Kammer vom 7. Oktober 2015 zu Chung Mong-joon, in dem dieser der Verletzung von Art. 13, 16, 18, 41 und 42 (Allgemeine Mitwirkungspflicht) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden war.

Die FIFA-Berufungskommission kam zum Schluss, dass die vorliegenden Beweise für den Nachweis eines Verstoßes gegen Art. 16 des FIFA-Ethikreglements nicht ausreichten. Folglich wurde die Sperre der rechtsprechenden Kammer gegen Chung Mong-joon von sechs auf fünf Jahre reduziert und die Geldstrafe von CHF 100.000 auf CHF 50.000 gesenkt. Da Chung Mong-joon keine Anhörung beantragt hatte, wurde der Entscheid aufgrund der vorliegenden Akten gefällt. Die Sperre gegen Chung Mong-joon war am 7. Oktober 2015 in Kraft getreten.