Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 01 Oktober 2020, 22:04

FIFA-Ratsausschuss bewilligt internationales Spielprotokoll und passt Regelungen zur Abstellung von Spielern an

  • Verabschiedung des FIFA-Protokolls „Wiederaufnahme des Fussballbetriebs – Internationales Spielprotokoll“ zur Gewährleistung einer sicheren Wiederaufnahme des internationalen Fussballs

  • Anpassung des Reglements für WM-Vorrunde zur Aufnahme der neuen verbindlichen Maßnahmen sowie der Option von bis zu fünf Auswechslungen

  • Vorübergehende Änderung der Regelung zur Abstellung von Spielern für mehr Flexibilität und Sicherheit für alle Nationalteams, Vereine und Spieler

Angesichts der derzeitigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat der FIFA-Ratsausschuss das FIFA-Protokoll „Wiederaufnahme des Fussballbetriebs – Internationales Spielprotokoll“ verabschiedet, das die FIFA ihren 211 Mitgliedsverbänden und den sechs Konföderationen heute zugestellt hat.

Das FIFA-Protokoll ist das Ergebnis von eingehenden Konsultationen mit den sechs Konföderationen und Vertretern von Interessengruppen. Es liefert nicht nur wichtigen Schutz für die Gesundheit und Sicherheit von Spielern und Delegierten, sondern erleichtert auch die Wiederaufnahme des Spielbetriebs sowie etwaige von den lokalen Behörden gewährte Ausnahmeregelungen.

Gemäß FIFA-Protokoll dürfen auch gleichwerte Dokumente wie beispielsweise die von den Konföderationen entwickelten und bei internationalen Spielen bereits erfolgreich eingesetzten Protokolle verwendet werden.

Des Weiteren wurde ein FIFA-Team gebildet, das bei der Umsetzung der für alle internationalen Spiele erforderlichen (Schutz-)Maßnahmen praxisbezogene Unterstützung und Koordination anbietet.

Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren oder erneuten Verbreitung von COVID-19

Gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation definiert das FIFA-Protokoll „Wiederaufnahme des Fussballbetriebs – Internationales Spielprotokoll“ eine Reihe von COVID-19-Präventionsmaßnahmen, die im Rahmen von Spielen und auf allen offiziellen Anlagen umzusetzen sind:

  • striktes Überwachen und Testen von Spielern, Delegierten und Offiziellen

  • Handhygiene

  • Atmungshygiene

  • Abstandsgebot

  • Reinigungs- und Hygienevorschriften

  • Risikokommunikation und Sensibilisierung

  • Kontakterkennung und -nachverfolgung

  • Umgang mit Personen mit COVID-19, deren Symptomen und Kontakten

  • Verantwortlichkeiten und Planung

Das FIFA-Protokoll umfasst auch detaillierte Richtlinien für die betriebliche Umsetzung, die folgende wichtige Hauptaspekte abdecken: logistische Überlegungen, Spielbetrieb, Medien und Rundfunk/Fernsehen, Arbeitskräfte und Wiederzulassung von Zuschauern.

Vorrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022™ im Fokus

Da das Protokoll bei Qualifikationsspielen für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2022™ zur Anwendung kommt, wurde das entsprechende Wettbewerbsreglement angepasst. So dürfen die teilnehmenden Teams u. a. bis zu fünf Auswechslungen pro Spiel vornehmen.

Vorübergehende Änderungen bezüglich Abstellung von Spielern

Der FIFA-Ratsausschuss hat ferner mehrere vorübergehende Änderungen am Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern verabschiedet. Damit unterstrich der Ratsausschuss, wie wichtig das FIFA-Protokoll sein wird, um einerseits die Risiken im Zusammenhang mit COVID-19 zu mindern und es andererseits den Fussballspielern, die für Spiele mit ihren Nationalteams internationale Reisen unternehmen müssen, zu ermöglichen, die von den Behörden erforderlichen Ausnahmebewilligungen zu erhalten.

Vorübergehende Änderungen

1. Diese vorübergehenden Änderungen sind auf alle internationalen Fenster im Männer- und Frauenfussball sowie im Futsal bis Ende 2020 anwendbar.

2. Bei allen internationalen Spielen, die in diesen Fenstern stattfinden, ist das Dokument „Wiederaufnahme des Fussballbetriebs – Internationales Spielprotokoll“ oder ein ähnliches Protokoll der jeweiligen Konföderation, das dem besagtem Dokument entspricht, anzuwenden.

3. Die Regelungen für das Abstellen von Spielern für Verbandsmannschaften gemäß Anhang 1 [des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern] kommen wie üblich zur Anwendung, es sei denn:

i. es besteht eine zwingende Quarantäne oder Selbstisolation von mindestens fünf Tagen bei Ankunft am:

a. Ort des Vereins, der den Spieler für eine Verbandsmannschaft abstellen muss, oder

b. Ort, an dem das Spiel einer Verbandsmannschaft stattfinden soll, oder

ii. es gilt eine Reisebeschränkung ab oder zu einem dieser Orte (vgl. lit. a oder b) und

iii. die zuständigen Behörden haben den Spielern einer Verbandsmannschaft im Zusammenhang mit den genannten Beschlüssen keine spezifische Ausnahmebewilligung erteilt.iii. die zuständigen Behörden haben den Spielern einer Verbandsmannschaft im Zusammenhang mit den genannten Beschlüssen keine spezifische Ausnahmebewilligung erteilt.

Die FIFA wird zusammen mit den Konföderationen und den Mitgliedsverbänden die Situation bezüglich Reise- und Quarantänevorschriften der jeweiligen Behörden im Zusammenhang mit den bevorstehenden internationalen Spielen weiter beobachten.

Die FIFA ruft alle Mitgliedsverbände, Vereine und Spieler eindringlich auf, im Sinne der Solidarität zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen und Kompromisse zu finden, die allen von diesem vorübergehend geänderten Rahmenwerk betroffenen Parteien zugutekommen.