Zentrale Rolle der Ethikkommission im Bewerbungsverfahren für die FIFA WM 2018™
Die FIFA-Ethikkommission wird unter dem Vorsitz von Lord Sebastian Coe beim Bewerbungsverfahren für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ eine zentrale Rolle übernehmen.
Zu diesem Zweck beschloss das unabhängige Rechtsorgan bei seiner Plenarsitzung von heute, 18. Dezember 2007, am FIFA-Sitz in Zürich, seine Kompetenzen auszuweiten. In Zukunft können neben den Mitgliedsverbänden, den Konföderationen und dem Exekutivkomitee auch der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Ethikkommission nach freiem Ermessen Fragen abklären, die ihnen über andere als die im FIFA-Ethikreglement genannten Kanäle und Instanzen vorgelegt werden.
Lord Coe begrüßte die Ausweitung der Kompetenzen seiner Kommission: "Nachdem ich die Kommission über den Schriftenwechsel und die Gespräche zwischen mir und dem FIFA-Generalsekretariat in diesem Sommer informiert hatte, erhielt ich grünes Licht, die Rolle der Kommission zu stärken. Die Kommission steht nun auf einer Stufe mit den anderen FIFA-Rechtsorganen und genießt völlige Unabhängigkeit und Unterstützung, sei es finanzielle, administrative oder personelle. Zudem kann sie sich, wann immer nötig, rechtlich beraten lassen."
In Bezug auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ beschloss die Ethikkommission, beim Bewerbungsverfahren eine führende Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Im Hinblick auf das von der FIFA zu erstellende Bewerbungsprotokoll wurde der Vorsitzende der Ethikkommission gebeten, die maßgebenden Grundsätze für die Aufsicht über das Verfahren zu definieren. Dabei arbeitet er mit Mitgliedern seiner Kommission zusammen. Soweit Fragen im Zusammenhang mit einer bestimmten Bewerbung zu behandeln sind, treten die Kommissionsmitglieder des betreffenden Landes gegebenenfalls in den Ausstand, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
In Bezug auf die Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung der kenianischen Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten für die FIFA-Liste 2007 der internationalen Schiedsrichter bejahte die Kommission einen Tatbestand und erklärte sich für zuständig. Ein Entscheid wurde gefällt, der den betroffenen Parteien aber noch nicht mitgeteilt wurde. Aus diesem Grund wird er erst später veröffentlicht.