FIFA-Berufungskommission erlässt Entscheide zu Harold Mayne-Nicholls und Ganesh Thapa
Die FIFA-Berufungskommission hat zu den von Harold Mayne-Nicholls und Ganesh Thapa eingereichten Berufungen folgende Entscheide erlassen.
Die FIFA-Berufungskommission hat den Entscheid der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission zu Harold Mayne-Nicholls vom 3. Juli 2015 teilweise bestätigt, indem sie die Sperre für alle Fussballtätigkeiten auf drei Jahre gesenkt und die Geldstrafe von CHF 20 000 bestätigt hat.
Harold Mayne-Nicholls war von der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission der Verletzung von Art. 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), Art. 15 (Loyalität), Art. 19 (Interessenkonflikte) und Art. 20 (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden.
Während die Berufungskommission die von der rechtsprechenden Kammer herangezogenen Grundsätze und Argumente bestätigte, erachtete sie das Strafmaß angesichts der verübten Vergehen als unverhältnismäßig. Die Sperre gegen Harold Mayne-Nicholls trat am 3. Juli 2015 in Kraft.
Die FIFA-Berufungskommission wies die von Ganesh Thapa eingereichte Berufung gänzlich ab und bestätigte teilweise den Entscheid der rechtsprechenden Kammer vom 9. November 2015, ihn für zehn Jahre für alle Fussballtätigkeiten zu sperren und gegen ihn eine Geldstrafe von CHF 20 000 zu verhängen.
Ganesh Thapa war von der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen Ethikkommission der Verletzung von Art. 13, 15, 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht), 19, 20 und 21 (Bestechung und Korruption) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden worden.
Gemäß dem Gebot von Treu und Glauben und dem Grundsatz von Art. 85 Abs. 2 des FIFA-Ethikreglements wurde die Dauer von 210 Tagen, in der Ganesh Thapa während des Ethikverfahrens auf sämtliche Fussballtätigkeiten verzichtete, beim Strafmaß berücksichtigt. Die FIFA-Berufungskommission beschloss deshalb, die gegen Ganesh Thapa verhängte Sperre rückwirkend auf den 16. April 2015 in Kraft zu setzen.