Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Eckert hat auf der Grundlage des Schlussberichts der Untersuchungskammer vom 2. November 2016 ein formelles Verfahren gegen Najeeb Chirakal eröffnet.
Im Laufe des Verfahrens hat Najeeb Chirakal die Möglichkeit, zum Schlussbericht der Untersuchungskammer eine Stellungnahme samt Beweismitteln einzureichen (Art. 70 Abs. 2 des FIFA-Ethikreglements) und eine Verhandlung zu beantragen (Art. 74 Abs. 2 des FIFA-Ethikreglements).
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und im Sinne der Unschuldsvermutung gibt die rechtsprechende Kammer zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten bekannt.