Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Donnerstag 23 Mai 2024, 12:30

Rechtsprechende Kammer der Ethikkommission sanktioniert ehemalige und amtierende Funktionäre des Fussballverbands von Bangladesch

Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission hat wie folgt fünf Personen aufgrund von deren Verhalten als Funktionäre des Fussballverbands von Bangladesch (BFF) sanktioniert:

  • Abu Nayeem Shohag, ehemaliger BFF-Generalsekretär, wurde für drei Jahre für sämtliche Fussballtätigkeiten gesperrt und zu einer Geldstrafe von CHF 20.000 verurteilt.

  • Abu Hossain, ehemaliger BFF-Finanzdirektor, und Mizanur Rahman, ehemaliger BFF-Betriebsdirektor, wurden für je zwei Jahre für sämtliche Fussballtätigkeiten gesperrt und zu einer Geldstrafe von je CHF 10.000 verurteilt.

  • Abdus Salam Murshedy, erster BFF-Vizepräsident und Vorsitzender der BFF-Finanzkommission, wurde zu einer Geldstrafe von CHF 10.000 verurteilt.

Imrul Hasan Sharif, Beschaffungs- und Lagerleiter des BFF, wurde zu einer von der FIFA durchgeführten Compliance-Schulung verurteilt und mit einer Ermahnung in Bezug auf sein künftiges Verhalten belegt.

Den Entscheiden sind separate Verhandlungen und eine sorgfältige Analyse der Beweise vorausgegangen, die in den jeweiligen Verfahren zum einen bei der rechtsprechenden Kammer eingereicht sowie zum anderen während des Untersuchungsverfahrens von der Untersuchungskammer erhoben wurden. Die rechtsprechende Kammer kam dabei zur hinreichenden Überzeugung, dass die Personen an einer Reihe von Transaktionen mit falschen und/oder gefälschten Unterlagen beteiligt waren und/oder mitgewirkt hatten, die mit FIFA-Mitteln gezahlt wurden oder gezahlt werden sollten.

Die besagten Personen verstiessen damit gegen die folgenden Bestimmungen des FIFA-Ethikreglements:

  • Abu Nayeem Shohag, Abu Hossain und Mizanur Rahman: Art. 14 (Allgemeine Pflichten), Art. 16 (Treuepflicht) und Art. 25 (Urkundenfälschung)

  • Abdus Salam Murshedy und Imrul Hasan Sharif: Art. 14 (Allgemeine Pflichten)

Die einzelnen Begründungen wurden den jeweiligen Parteien mitgeteilt und heute mit Inkrafttreten der Sanktionen auf FIFA.com veröffentlicht.

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