Im Berufungsverfahren vor dem Sportschiedsgericht (CAS) hinsichtlich des von der FIFA-Berufungskommission am 8. September 2016 mitgeteilten Entscheids, in dem gegen Atlético de Madrid u. a. eine Transfersperre verhängt worden war, einigten sich die beiden Parteien auf einen Zeitplan, damit das CAS bis zum 1. Juni 2017 einen begründeten Endentscheid erlassen kann.
Atlético de Madrid hat auf sein Recht verzichtet, für die nächste Winter-Transferperiode eine aufschiebende Wirkung der Berufung zu beantragen – dies im Anschluss an das ursprüngliche Ersuchen des Vereins auf Abschluss des Verfahrens im ersten Halbjahr 2017 und das nachfolgende Ersuchen der FIFA um eine solche Verzichtserklärung. Obgleich Atlético de Madrid daran festhält, dass die Transfersperre ungerechtfertigt ist, hat der Verein auf sein Recht verzichtet, für die nächste Winter-Transferperiode eine aufschiebende Wirkung der Berufung zu beantragen, um einen Zeitplan zu gewährleisten, der es Atlético de Madrid erlaubt, seine Argumente gänzlich darzulegen, und der dem Schiedsgericht ausreichend Zeit gibt, sorgfältig alle Dokumente zu prüfen, alle Vorbringen zu würdigen und die Begründung vor der Mitteilung des Entscheids fertigzustellen.
Aufgrund der Vertraulichkeit des Verfahrens werden die Parteien zum Schiedsverfahren keine weitere Stellungnahme abgeben, bis der Endentscheid gefällt ist.