Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Freitag 10 März 2017, 10:05

FIFA begrüßt CAS-Urteil zur Bestätigung der Vereinbarkeit des TPO-Verbots mit EU-Recht

Die FIFA begrüsst den Entscheid des Sportschiedsgerichts (CAS) im Falle des belgischen Vereins FC Seraing, der von der FIFA-Disziplinarkommission wegen Verstößen hinsichtlich Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten (TPO) und Beeinflussung durch Drittparteien (Art. 18ter und Art. 18bis des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern) bestraft worden war (Bestätigung durch die FIFA-Berufungskommission).

Mit diesem Urteil hat das CAS nach einer sorgfältigen und eingehenden Prüfung der vorgebrachten Argumente sowie der Analyse aller maßgeblichen rechtlichen Vorschriften, vor allem aus dem EU-Recht, und trotz der geringfügigen Minderung der ursprünglichen Strafe auf eine Transfersperre für drei statt vier Registrierungsperioden die Gültigkeit des TPO-Verbots anerkannt und bestätigt. Dieses hatte die FIFA erlassen, um die Unabhängigkeit von Vereinen und Spielern hinsichtlich Anstellung und Transfer sowie die Integrität von Spielen und Wettbewerben zu schützen.

Nach den Entscheiden des erstinstanzlichen Gerichts in Brüssel und des Brüsseler Appellationsgerichts, die in einer einstweiligen Verfügung eine Unrechtmäßigkeit des TPO-Verbots nicht für glaubhaft hielten, ist das CAS-Urteil der erste materielle Entscheid, der die Vereinbarkeit des TPO-Verbots mit EU-Recht vorbehaltlos anerkennt.

Weitere Informationen zu TPO finden Sie im Dokument Häufige Fragen.