Die FIFA begrüßt den Entscheid des Sportschiedsgerichts vom 3. Februar 2017, in dem dieses die Beschwerde von Gordon Derrick, dem Generalsekretär des Fussballverbands von Antigua und Barbuda (ABFA) und Präsidenten der karibischen Fussballunion (CFU), gegen den Entscheid der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA vom 12. April 2016, die Gordon Derrick nicht zur im Mai 2016 anberaumten Wahl für ein Amt im FIFA-Rat (weder als FIFA-Vizepräsident noch als Mitglied des FIFA-Rats) zugelassen hatte, abgewiesen hat.
Das CAS hat damit insbesondere die Konformität des Entscheids vom 12. April 2016 mit den Statuten und Reglementen der FIFA bestätigt, wonach die Audit- und Compliance-Kommission der FIFA für die Durchführung von Wählbarkeitsprüfungen für Kandidaten für die Ämter der FIFA-Vizepräsidenten und FIFA-Ratsmitglieder zuständig ist.