Vier Bewerbungen im Rennen um die Austragung des wichtigsten FIFA-Frauenturniers
Bewerbungen bis zum 8. Dezember 2023 einzureichen
Ernennung des Ausrichters durch den FIFA-Kongress am 17. Mai 2024 in einer öffentlichen Abstimmung
Die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027™ hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Alle FIFA-Mitgliedsverbände, die ihr Interesse an der Ausrichtung des Turniers bekundet hatten, haben die Bewerbungsvereinbarung unterzeichnet, die die Einhaltung der Grundsätze des Bewerbungsverfahrens garantiert.
Vier Bewerbungen aus vier Konföderationen sind im Rennen um die Austragung des wichtigsten FIFA-Frauenturniers:
belgischer Fussballverband, niederländischer Fussballverband und Deutscher Fussball-Bund (gemeinsame Interessenerklärung)
brasilianischer Fussballverband
südafrikanischer Fussballverband
US-amerikanischer Fussballverband und mexikanischer Fussballverband (gemeinsame Interessenerklärung)
Die FIFA wird nun den betreffenden Verbänden die vollständigen Bewerbungs- und Veranstaltungsdokumente zustellen und alle zu einem Bewerbungsseminar und dem Beobachterprogramm im August bei der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023™ einladen.
Die Bewerbungsdossiers müssen schliesslich bis zum 8. Dezember 2023 bei der FIFA eingehen. Sobald alle Bewerbungen eingereicht wurden, wird die FIFA eine eingehende Evaluation samt Inspektionen vor Ort durchführen, ehe sie im Mai 2024 einen Evaluationsbericht zu den Bewerbungen veröffentlicht.
Der oder die Ausrichter werden vom FIFA-Kongress am 17. Mai 2024 in einer öffentlichen Abstimmung bestimmt.
Noch nie in der Geschichte der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ wurde ein so fundiertes und umfassendes Bewerbungsverfahren durchgeführt. Einzelheiten sind in dieser Broschüre (nur auf Englisch verfügbar) zu finden.
Das Bewerbungsreglement (nur auf Englisch verfügbar) ist hier zu finden.