Das Schweizer Bundesstrafgericht stellte fest, dass der außerordentliche Bundesanwalt Stefan Keller mit der Ausweitung seiner Untersuchung über seine Zuständigkeit hinaus rechtswidrig gehandelt hat.
Stefan Keller war damit beauftragt worden, bestimmte Treffen zwischen dem ehemaligen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino zu untersuchen. Statt sich darauf zu konzentrieren und den FIFA-Präsidenten in den letzten neun Monaten zu befragen, begann Stefan Keller, seine Ermittlungen über sein Mandat hinaus auszuweiten.
Aus diesem Grund stellte das Bundesstrafgericht heute in Bezug auf eine durch Stefan Keller vorgenommene Befragung eines Dritten fest, dass dies weder in der Kompetenz Kellers als außerordentlicher Bundesanwalt noch als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes liegt. Das Bundesstrafgericht kam zum Schluss, dass die Einvernahme der Auskunftsperson nichtig ist und das entsprechende Einvernahmeprotokoll aus sämtlichen Akten zu entfernen ist.
Am 10. Dezember 2020 hatte Stefan Keller in einer Medienmitteilung festgehalten, dass deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten bestehen würden. Jetzt ist klar, dass diese unbegründete und rufschädigende Aussage auf der Basis einer nun vom Bundesstrafgericht als nichtig qualifizierten Untersuchungshandlung erfolgte.
Das Bundesstrafgericht hielt ferner fest, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, die Amtsführung des außerordentichen Bundesanwalts zu überwachen. Die FIFA vertraut darauf, dass dies fortan tatsächlich der Fall sein wird.