Pressemitteilung

Fédération Internationale de Football Association

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Montag 07 März 2022, 18:45

FIFA erlässt vorübergehende Bestimmungen zur Regelung verschiedener Beschäftigungs- und Registrierungsbelange im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Nach der Eskalation des russischen Einmarsches in die Ukraine, die zu einer andauernden verheerenden humanitären Krise geführt hat, hat der FIFA-Ratsausschuss in Absprache mit der UEFA sowie nach Konsultation verschiedener Interessengruppen eine vorübergehende Änderung des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) beschlossen, um bei verschiedenen Punkten für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen. Die entsprechenden Grundsätze sind in einem vorübergehenden Anhang 7 des RSTS verankert, der den Titel „Vorübergehende Bestimmungen zur Regelung der ausserordentlichen Lage infolge des Kriegs in der Ukraine“ trägt.

Es wurde Folgendes beschlossen:

  • Hinsichtlich der Lage in der Ukraine gelten alle Arbeitsverträge mit ausländischen Spielern und Trainern bei Vereinen des ukrainischen Fussballverbands (UAF) bis zum Ende der ukrainischen Spielzeit (30. Juni 2022) – vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Absprachen zwischen den Vertragsparteien – automatisch als ausgesetzt, ohne dass die Parteien dafür etwas unternehmen müssen, damit Spieler und Trainer arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können und ukrainische Vereine geschützt werden.

  • Zur Vereinfachung der Ausreise ausländischer Spieler und Trainer aus Russland dürfen ausländische Spieler und Trainer, sofern sie bis zum 10. März 2022 mit ihren jeweiligen Vereinen des russischen Fussballverbands (FUR) keine einvernehmliche Vereinbarung erzielen und sofern keine anderslautenden schriftlichen Absprachen vorliegen, ihre Arbeitsverträge mit besagten Vereinen bis zum Ende der russischen Spielzeit (30. Juni 2022) sistieren.Vereinfachung der Ausreise ausländischer Spieler und Trainer aus Russland dürfen ausländische Spieler und Trainer, sofern sie bis zum 10. März 2022 mit ihren jeweiligen Vereinen des russischen Fussballverbands (FUR) keine einvernehmliche Vereinbarung erzielen und sofern keine anderslautenden schriftlichen Absprachen vorliegen, ihre Arbeitsverträge mit besagten Vereinen bis zum Ende der russischen Spielzeit (30. Juni 2022) sistieren.

Bei einer Vertragssistierung gemäss obigem Absatz gelten die betreffenden Spieler und Trainer bis zum 30. Juni 2022 als „vertragslos“ und können daher ohne irgendwelche Konsequenzen mit einem anderen Verein einen Vertrag abschliessen. Zusätzliche Flexibilität Damit ausländische Spieler, die beim UAF oder FUR registriert waren und die Gebiete der Ukraine oder Russlands aufgrund des Krieges verlassen haben oder werden, mehr Spielraum haben, dürfen sie auch dann registriert werden, wenn die Registrierungsperiode des Verbands des Vereins, mit dem sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, geschlossen ist. Damit diese Ausnahmeregelung zur Anwendung gelangt und die Integrität von Wettbewerben geschützt bleibt, muss die Registrierung für den neuen Verein spätestens bis am 7. April 2022 erfolgen. Zum Schutz der Integrität von Wettbewerben dürfen Vereine maximal zwei Spieler registrieren, die von der oben genannten Befreiung profitiert haben. Schutz von Spielern Zum Schutz von Minderjährigen gelten die Voraussetzungen von Art. 19 Abs. 2 lit. d RSTS, die das Verbot internationaler Transfers von Spielern unter 18 Jahren für minderjährige Flüchtlinge aufheben, bei Minderjährigen, die aufgrund des Konflikts aus der Ukraine in andere Länder flüchten, als erfüllt. Die FIFA verurteilt nach wie vor Russlands Anwendung von Gewalt in der Ukraine und fordert ein rasches Ende der Kämpfe und eine baldige Rückkehr zum Frieden.